Umweltabteilungen sind dazu da, etwas für die Umwelt zu tun. Dazu gehört auch Ordnungspolitik, die sich fallweise auch gegen die Interessen einzelner richten kann. Behördenwillkür muss aber in unserem Land (das ist nicht überall eine Selbstverständlichkeit) nicht hingenommen werden. Man kann und soll sich sogar mit rechtlicher Unterstützung dagegen zur Wehr setzen. Nicht jeder behördliche Akt, der dann vielleicht in oberen Instanzen korrigiert wird, ist aber deswegen Willkür.
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